Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Dieses Dokument von Xtmade enthält alle Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Transaktion. Xtmade widerspricht allen abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die in einer Angebotsanfrage, einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Käufers enthalten sind, und solche abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen sind für Xtmade nur dann wirksam und verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer von Xtmade unterzeichnet wurden. Erstellt der Käufer eine Bestellung oder ein anderes schriftliches Dokument im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Transaktion, so dient dieses schriftliche Dokument ausschließlich dem internen Gebrauch des Käufers, und die darin enthaltenen Geschäftsbedingungen entfalten keine Wirkung.

2. Angebote und Preise

2.1 Alle Angebote basieren auf den aktuellen Sätzen für Arbeitskosten, Materialkosten und Gemeinkosten und gelten unter der Voraussetzung, dass die Waren aus China exportiert werden. Die Angebote sind ab dem Datum ihrer Abgabe 30 Tage lang gültig; nach Ablauf dieser Frist bedürfen sie einer Bestätigung.

2.2 Ein Angebot wird auf der Grundlage des 3D-CAD-Modells und detaillierter 2D-Zeichnungen erstellt. Vorläufige Kostenvoranschläge können auf der Grundlage von Maßzeichnungen, Abbildungen, Fotos, 3D-Modellen oder anderen Darstellungen der Teile erstellt werden, sind jedoch erst nach der abschließenden Prüfung des 3D-CAD-Modells verbindlich. Jede Änderung am 3D-CAD-Modell erfordert ein aktualisiertes Angebot. Xtmade behält sich das Recht vor, den KÄUFER bei Auftragserteilung über Änderungen der Lieferzeiten zu informieren. Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf die Fertigstellung der Schnellwerkzeuge und die Termine für das T1-Muster. Für den Spritzguss ist eine zusätzliche Vorlaufzeit erforderlich. Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des „Design for Manufacturing“ (DFM). Der KÄUFER trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Datendateien. Xtmade ist nicht dafür verantwortlich, die Konsistenz zwischen den Dateien zu überprüfen. Werden sowohl 3D-CAD- als auch 2D-Zeichnungen bereitgestellt, werden die Teile gemäß den 3D-CAD-Dateien gefertigt. Die 2D-Zeichnungen dienen lediglich der allgemeinen Information und der Angabe von Toleranzen.

2.3 Die Angebote basieren auf dem vom KÄUFER bereitgestellten oder genehmigten 3D-CAD-Modell und der Materialspezifikation, einschließlich des Angebots für Werkzeuge und Spritzguss. Der KÄUFER ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Eigenschaften und die Leistungsfähigkeit des ausgewählten Kunststoffs den Anforderungen seiner Anwendung entsprechen. Da Maßtoleranzen in hohem Maße vom ausgewählten Material und von der Bauteilkonstruktion abhängen, übernimmt Xtmade keine Garantie dafür, dass eine bestimmte Toleranz eingehalten wird. Die Standzeit der Werkzeuge hängt in hohem Maße von der Bauteilkonstruktion und der Materialauswahl ab; alle angegebenen Standzeitprognosen, ob schriftlich oder mündlich, sind lediglich Schätzungen und können zutreffend sein oder auch nicht. Sofern nicht anders vereinbart, wird keine Garantie für die Standzeit der Werkzeuge übernommen.

2.4 Alle Angebote basieren auf unseren allgemeinen Toleranzen, sofern keine Zeichnungen mit Tolerangaben vorgelegt werden. Für präzisionsgefertigte Metallteile wenden wir die Norm ISO DIN 2768 (f) an, für bearbeitete Kunststoffteile die Norm ISO DIN 2768 (m). Vakuumgussteile werden mit einer allgemeinen Maßtoleranz von +/- 0,3% gefertigt, wobei bei Abmessungen unter 100 mm ein Mindestwert von +/- 0,3 mm gilt. Unsere Toleranzen entsprechen den Branchenstandards.

2.5 Der KÄUFER muss vor Projektbeginn eine Bestellung in Papierform oder elektronischer Form an Xtmade erteilen. Der Projektstart erfolgt mit dem Eingang der endgültigen Teiledatei. Nach Projektbeginn eingehende überarbeitete Teiledaten können sich auf den Preis und die Lieferzeit auswirken. Im Falle von Konstruktionsänderungen nach Eingang einer Bestellung verpflichtet sich der KÄUFER, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die Xtmade dadurch entstehen. Wenn wir beispielsweise mit einem Auftrag beginnen oder diesen sogar bereits abschließen und ihn aufgrund von Konstruktionsänderungen neu beginnen müssen, verpflichtet sich der KÄUFER, die dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen.

2.6 Sonstige Kosten (wie z. B. Kurier-, Versand- und Bearbeitungsgebühren, spezielle Verpackungen usw.) sind nicht im Angebotspreis enthalten und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Der KÄUFER hat alle im Zusammenhang mit dieser Transaktion anfallenden Zölle sowie Umsatz-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern zu tragen (mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem steuerpflichtigen Einkommen von Xtmade basieren). Zusätzliche Besprechungen, Reisen, Reisezeiten und die Betreuung von Lieferanten, die nicht in diesem Angebot beschrieben sind, sind kostenpflichtig und werden dem KÄUFER zum üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle neuen KÄUFER im Bereich Formteile müssen 100% im Voraus bezahlen; die Zahlung hat bei Ausstellung einer Bestellung durch den KÄUFER zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Bei Werkzeugprojekten gelten folgende Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist zu Projektbeginn fällig. Der Restbetrag ist nach Freigabe des Werkzeugmusters zu zahlen; die Freigabe des Musters gilt als Abnahme der Werkzeuge durch den KÄUFER. Das Eigentum an den Werkzeugen geht auf den KÄUFER über, sobald Xtmade die vollständige Zahlung erhalten hat. Zur Erleichterung der Teilefertigung erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, die Werkzeuge bei Xtmade zu hinterlegen; dies hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des KÄUFERS, die Kosten für die Werkzeuge zu tragen.

3.3 Die Menge der zur Werkzeugfreigabe gelieferten Muster richtet sich nach der konkreten Situation und kann zwischen 5 und 10 Stück oder einer anderen, von beiden Parteien vereinbarten Menge liegen.

3.4 Erhält der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Versand des letzten Musters keine Rückmeldung bezüglich der Qualität oder anderer technischer Probleme im Zusammenhang mit den hergestellten Werkzeugen oder erteilt der Käufer die Anweisung, mit der Serienfertigung fortzufahren, so gilt das Muster als genehmigt und das Werkzeug als vom Käufer abgenommen, und der Restbetrag 50% gilt als fällig.

3.5 Die Anzahlung in Höhe von 50% muss innerhalb von 5 Tagen nach Projektstart eingehen; andernfalls wird das Projekt ohne vorherige Ankündigung ausgesetzt. Der KÄUFER ist verpflichtet, alle überfälligen Rechnungen vor dem Versand von Mustern oder Fertigwaren vollständig zu begleichen.

4. Qualität

Sollten aufgrund der Eigenschaften der für das Muster bzw. das Bauteil verwendeten Materialien oder aus anderen Gründen Qualitätsmängel auftreten, muss der KÄUFER diese innerhalb von 30 Tagen nach Versand des Musters geltend machen; andernfalls gilt das Muster bzw. die Fertigware als vom KÄUFER abgenommen.

5. Urheberrecht

5.1 Xtmade übernimmt keine Verantwortung für die Konstruktion der Waren, die Gegenstand dieses Geschäfts sind. Soweit Xtmade Konstruktionsänderungen empfiehlt oder Konstruktionsanalysen, Simulationen oder Beratung anbietet, geschieht dies ausschließlich, um die Anforderungen des eigenen Fertigungsprozesses von Xtmade zu erfüllen.

5.2 Der KÄUFER trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Konstruktionsspezifikationen und die Leistungsmerkmale der Waren, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Xtmade gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

5.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmungen übernimmt Xtmade keine Verantwortung oder Haftung für die Auswahl der Materialien der Waren, die Gegenstand des Geschäfts sind. Der KÄUFER ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die für die von Xtmade herzustellenden Waren ausgewählten Materialien allen gesetzlichen Anforderungen oder Spezifikationen entsprechen. Alle Aussagen von Xtmade-Mitarbeitern oder von Xtmade bereitgestellten Spezifikationen bezüglich der Materialien sollten vom KÄUFER beim Hersteller des jeweiligen Materials überprüft werden.

5.4 Xtmade haftet in keinem Fall für Neben-, Folge- oder Strafschadenersatz jeglicher Art, sei es aufgrund der Verletzung einer Gewährleistung, der Verletzung oder Nichtanerkennung einer sonstigen Bestimmung oder Bedingung, aufgrund von Fahrlässigkeit, aufgrund der Gefährdungshaftung oder aus sonstigen Gründen.

6. Waren und Werkzeuge des Käufers

6.1 Sofern nicht anders dokumentiert, werden Rapid-Tooling-Werkzeuge und Waren, die zur Herstellung der Teile des KÄUFERS verwendet wurden, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem letzten Formgussauftrag des KÄUFERS gelagert. Rapid-Tooling-Werkzeuge und Waren können auf schriftlichen Wunsch des KÄUFERS über einen längeren Zeitraum gelagert werden; hierfür können jedoch die üblichen Lagergebühren anfallen. Nach Ablauf der 18-monatigen Lagerfrist und der maximalen Lagerdauer von 5 Jahren werden die Rapid-Tooling-Werkzeuge und Waren ohne vorherige Ankündigung vernichtet und entsorgt, um die Vertraulichkeit von Xtmade und dem KÄUFER zu wahren.

6.2 Sofern nicht anders dokumentiert, haftet Xtmade nicht für Verluste oder Schäden an den Waren und Werkzeugen des KÄUFERS, unabhängig von deren Ursache (einschließlich Feuer, Explosion, Unfall, Fahrlässigkeit, Fehler, mangelhafte Ausführung sowie Handlungen oder Unterlassungen usw.), unabhängig davon, ob diese im Rahmen der Vertragserfüllung entstanden sind oder nicht.

6.3 Solange sich die Waren und Werkzeuge des KÄUFERS im Besitz von Xtmade oder eines Subunternehmers befinden oder sich im Transport befinden, trägt der KÄUFER in jeder Hinsicht das gesamte Risiko.

7. Kündigung

Der KÄUFER kann die im Angebot beschriebenen Leistungen jederzeit kündigen. Der KÄUFER verpflichtet sich jedoch, Xtmade alle Gebühren und Aufwendungen zu erstatten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen entstanden sind.

8. Recht und Pflicht

8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte und verbindliche Vereinbarung zwischen dem KÄUFER und Xtmade dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Zusicherungen und Vereinbarungen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die sowohl vom KÄUFER als auch von Xtmade unterzeichnet wurde.

8.2 Die Rechte und Pflichten von Xtmade und dem KÄUFER im Rahmen dieses Vertrags unterliegen dem Recht von Shenzhen, China (unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Transaktion keine Anwendung. Alle Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Gerichtsverfahren, die sich aus der Transaktion ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind vor einem Gericht mit Protokollführung in Shenzhen, China, zu erheben.

8.3 Xtmade sowie seine Mitarbeiter oder Berater übernehmen gegenüber dem KÄUFER oder sonstigen Personen oder Rechtsträgern keinerlei Verpflichtungen oder Haftung für besondere, Folgeschäden, indirekte Schäden, exemplarische oder Strafschadensersatzansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Produkts durch den KÄUFER ergeben, die auf die im Angebot beschriebenen Leistungen oder auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Xtmade zurückzuführen sind.

8.4 Xtmade haftet nicht für – unter anderem – Vermögensschäden, Einnahmeausfälle, Kapitalkosten oder Ansprüche, Betriebsunterbrechungen oder das Versäumnis, Waren herzustellen, zu liefern oder bereitzustellen, sowie für Verzögerungen bei der Herstellung, Lieferung oder Bereitstellung von Waren, die im Rahmen dieses Vertrags zu liefern sind, haftbar, sofern dieses Versäumnis oder diese Verzögerung durch höhere Gewalt, Feuer, Stürme, Streiks, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, Unruhen, die Unmöglichkeit, Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräfte oder Transportmittel zu beschaffen, behördliche Beschränkungen, schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Gesundheit oder ähnliche Ursachen, auf die Xtmade keinen Einfluss hat.

8.5 Die hierin dargelegten Rechtsbehelfe des KÄUFERS sind ausschließlich, und die Haftung von Xtmade in Bezug auf das Angebot oder jegliche damit zusammenhängende Handlung, wie beispielsweise die Erfüllung oder Verletzung desselben, oder aus der Herstellung, Herstellung, den Verkauf oder die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen, die unter dieses Angebot fallen oder im Rahmen desselben erbracht werden, sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung, aufgrund einer Gewährleistung oder aus sonstigen Gründen, den von Xtmade vom KÄUFER für das Produkt oder die Dienstleistung, auf die sich diese Haftung bezieht, erhaltenen Zahlungen nicht übersteigen.

8.6 Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob der KÄUFER oder die betreffende Partei auf die Möglichkeit sonstiger Schäden hingewiesen wurde oder nicht. Diese Beschränkung gilt ungeachtet des Scheiterns wesentlicher oder hierin vorgesehener begrenzter Rechtsbehelfe. Sofern nicht anders vereinbart und dokumentiert, werden gegenüber Xtmade keine Verzugsgebühren, Vertragsstrafen und/oder Gutschriften erhoben oder geltend gemacht.

8.7 Der KÄUFER verpflichtet sich, Xtmade (sowie dessen Mitarbeiter, Berater und Beauftragte) gegen alle Ansprüche, Haftungsansprüche, Verluste, Schäden, Strafen, Bußgelder und Sanktionen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Anwaltskosten und -auslagen, Zölle, Bußgelder, Steuern, Strafen oder sonstige staatliche Sanktionen jeglicher Art),

  • die sich aus einem Verstoß gegen eine Zusicherung, Gewährleistung oder Verpflichtung des KÄUFERS oder seiner verbundenen Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags ergeben oder daraus entstehen;
  • Falls der KÄUFER Xtmade Zeichnungen, Entwürfe oder sonstige Spezifikationen für die Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hat, die sich aus der Behauptung ergeben, dass von Xtmade gemäß diesen Zeichnungen, Entwürfen oder sonstigen Spezifikationen hergestellte Waren (oder der Vorgang der Herstellung solcher Waren) Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Schutzrechte verletzen oder missbrauchen. Der KÄUFER übernimmt die Verantwortung für die Durchsetzung, Übertragung, Anmeldung und sonstige Produktschutzmaßnahmen. Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des KÄUFERS, zu prüfen und sicherzustellen, dass das betreffende Produkt keine anderen Patente oder Schutzrechte verletzt. Der KÄUFER übernimmt die Verantwortung für die Prüfung der Rechtsvorschriften und Normen, die sich auf die Herstellung oder Verwendung des betreffenden Produkts beziehen;
  • die sich anderweitig aus dieser Transaktion ergeben oder damit in Zusammenhang stehen; oder es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der KÄUFER Xtmade von Ansprüchen freistellt, verteidigt und schadlos hält, die darauf beruhen, dass Xtmade selbst fahrlässig gehandelt oder anderweitig ein Verschulden getragen hat.

Werden gegen Xtmade (oder seine Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragten) Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren eingeleitet oder Ansprüche, Forderungen oder Feststellungen geltend gemacht, die zu einer Haftung führen könnten, für die eine Partei eine Freistellung beantragt, so hat die betreffende Partei den KÄUFER unverzüglich darüber sowie über den Vergleich oder die Einigung zu informieren. Auf Verlangen des KÄUFERS und auf dessen Kosten hat Xtmade bei der Verteidigung uneingeschränkt mitzuwirken und dem KÄUFER alle relevanten Informationen, über die Xtmade verfügt, zur Verfügung zu stellen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes sowie die Verpflichtungen des KÄUFERS aus diesem Vertrag bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen.

Nach oben scrollen